Fakten zur geplanten
Teilprivatisierung der Stadtwerke Leipzig (Teil III) |
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Am 15. November 2006 beauftragte der Stadtrat
Oberbürgermeister Burkhard Jung mit der Suche nach einem privaten Partner für die Stadtwerke Leipzig und der Ausschreibung von bis zu 49,9 Prozent
der Gesellschafteranteile. Das entsprechende Verfahren soll voraussichtlich im November mit einer
Entscheidung der Ratsversammlung abgeschlossen werden.
In einer Reihe des Leipziger Amtsblatts antwortet der
Oberbürgermeister auf die wichtigsten Fragen. |
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Wie kann
vermieden werden, dass nach dem Anteilsverkauf ein höherer Atomstromanteil
als bisher in die Leipziger Haushalte fließt? |
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Jeder
Verbraucher entscheidet persönlich, welche Art von Strom er beziehen
möchte. So kann er bereits heute bei den Stadtwerken Leipzig „grünen
Strom“ bestellen. Über die Strombörse werden dann entsprechend die
unterschiedlichen Stromarten eingekauft. Unser Ziel ist es, den Anteil von
derzeit knapp 25 Prozent Strom aus regenerativer Erzeugung in den nächsten
Jahren zu steigern. An diesen Zielen und der persönlichen Entscheidung des
Einzelnen ändert auch der Einstieg eines Partners nichts. Ich habe auch
eine klare Haltung zu Atomstrom: Er ist nicht zukunftsfähig.
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Welche Folgen
hat die Teilprivatisierung für die mittelständischen Betriebe und deren
Arbeitsplätze? Werden Aufträge künftig verstärkt außerhalb der Region
vergeben? |
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Nein, an
der Vergabepraxis der Vergangenheit – 70 Prozent der Aufträge blieben in
der Region – wird sich nichts ändern. Der Vertrag sieht vor, den Partner
auf vielfältige Weise zur Stärkung der Region Leipzig zu verpflichten.
Auch die Zulässigkeit von Auftragsvergaben innerhalb der städtischen
Holding LVV wird durch den Anteilsverkauf nicht beeinflusst.
Noch einmal ganz deutlich: Der Anteilsverkauf ist ein
Mittelstandsprogramm. Er ermöglicht neben dem Schuldenabbau die dringend
nötige Sanierung von Schulen, Kindergärten und Straßen, bringt also direkt
Aufträge für die kleineren Unternehmen Leipzigs und der Region, also auch
neue Arbeitsplätze. |
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Wie
wird die Einhaltung des Vertrages durch den potenziellen Partner
gewährleistet? |
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Die
entsprechenden vertraglichen Regelungen sehen klar vereinbarte
Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung vor. Auch klare Ausstiegsszenarien
sind definiert. |
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Wie
stehen Sie zur Initiative des Bürgerbegehrens? |
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Ich
nehme in diesem Zusammenhang die Sorgen von Teilen der Bevölkerung sehr
ernst und will unbegründete Ängste nehmen. So informiere ich zum Beispiel
in meinen Bürgersprechstunden, in einem Telefonforum jüngst in der LVZ
oder in verschiedenen Publikationen wie hier im Amtsblatt über die
Teilprivatisierung der Stadtwerke. Die Bürgerinitiative erzeugt jedoch
einen falschen Eindruck – es geht doch überhaupt nicht um einen Ausverkauf
oder eine Privatisierungswelle, sondern um eine strategisch sinnvolle
Teilprivatisierung. Zudem stellt die Bürgerinitiative überhaupt keine
Alternativen für die Zukunft der Stadtwerke oder die Entschuldung und
Handlungsfähigkeit der Stadt dar. Nur „Nein“ zu sagen reicht nicht aus.
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Teil
I des Interviews lesen Sie [hier]
Teil II des Interviews lesen Sie [hier] |