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Bürgerentscheid am 27.
Januar 2008 |
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In Leipzig stand bis
2007 noch kein Bürgerentscheid zur Abstimmung. Am 6. November 2007 übergab
die Initiative Bürgerbegehren dem Leipziger Oberbürgermeister über
40 000 Unterschriften eines Bürgerbegehrens mit dem Ziel, einen
Bürgerentscheid zum Verbleib kommunaler Firmen in kommunalem Eigentum
durchzuführen. Die Ratsversammlung bestätigte am 12. Dezember 2007 die
Durchführung des Bürgerentscheids und legte dafür den
27. Januar 2008 als Termin fest. |
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Fragestellung |
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Sind Sie dafür, dass die kommunalen Unternehmen und
Betriebe der Stadt Leipzig, die der Daseinsvorsorge dienen, weiterhin zu
100% in kommunalem Eigentum verbleiben?
Zu diesen Unternehmen und Betrieben zählen namentlich
die LVV (Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH), Stadtwerke
Leipzig GmbH, Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH, Klinikum St.
Georg gGmbH, Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB ) GmbH, Kommunale Wasserwerke
Leipzig GmbH und der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig. |
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Wie geht es nun weiter? |
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Bis zum 07. Januar werden die
Wahlunterlagen vom Amt für Statistik und Wahlen an alle
Stimmberechtigten verschickt.
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Wer darf
abstimmen? |
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Abstimmungsberechtigt sind nach §16 der Sächsischen
Gemeindeordnung alle deutschen und ausländischen EU-Bürger, die am
Abstimmungstag das 18. Lebensjahr vollendet haben (am 27.1.1990 oder
früher geboren sind), seit mindestens 3 Monaten den Hauptwohnsitz in
Leipzig haben (vor dem 27.10.2007) und nicht vom Wahlrecht
ausgeschlossen sind.
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Wann wird abgestimmt? |
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Die Wahllokale (auf der
Wahlbenachrichtigung) sind am 27.01.2008 von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
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Was mache ich, wenn ich an
diesem Tag nicht in Leipzig bin? |
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In diesem Fall kann ein
Antrag auf Briefwahl gestellt werden, und zwar
schriftlich per Post oder per Fax (0341 / 123-2862), online unter
www.leipzig.de - Bürgerentscheid 2008, per E-Mail (briefwahl@leipzig.de),
mündlich (d.h. direkt in der Briefwahlstelle) oder durch sonstige
dokumentierbare Übermittlung gestellt werden. Eine telefonische
Antragstellung ist unzulässig.
Am zweckmäßigsten für die schriftliche Antragstellung ist dabei die
Verwendung des Antrages, der auf der Rückseite der
Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt ist.
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Die Briefwahlstelle im
Neuen Rathaus, Eingang Lotterstrasse, hat ab dem 07.01.2008 montags bis
donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, am
Freitag, dem 25.01.2008, von 9.00 bis 16.00 Uhr geöffnet.
Hier kann die Briefwahl
auch sofort vollzogen werden. |
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