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Bürgerentscheid am 27. Januar 2008

In Leipzig stand bis 2007 noch kein Bürgerentscheid zur Abstimmung. Am 6. November 2007 übergab die Initiative Bürgerbegehren dem Leipziger Oberbürgermeister über 40 000 Unterschriften eines Bürgerbegehrens mit dem Ziel, einen Bürgerentscheid zum Verbleib kommunaler Firmen in kommunalem Eigentum durchzuführen. Die Ratsversammlung bestätigte am 12. Dezember 2007 die Durchführung des Bürgerentscheids und legte dafür den 27. Januar 2008 als Termin fest.

Fragestellung

Sind Sie dafür, dass die kommunalen Unternehmen und Betriebe der Stadt Leipzig, die der Daseinsvorsorge dienen, weiterhin zu 100% in kommunalem Eigentum verbleiben?

Zu diesen Unternehmen und Betrieben zählen namentlich die LVV (Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH), Stadtwerke Leipzig GmbH, Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH, Klinikum St. Georg gGmbH, Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB ) GmbH, Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH und der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig.

Wie geht es nun weiter?

Bis zum 07. Januar werden die Wahlunterlagen vom Amt für Statistik und Wahlen an alle Stimmberechtigten verschickt.

Wer darf abstimmen?

Abstimmungsberechtigt sind nach §16 der Sächsischen Gemeindeordnung alle deutschen und ausländischen EU-Bürger, die am Abstimmungstag das 18. Lebensjahr vollendet haben (am 27.1.1990 oder früher geboren sind), seit mindestens 3 Monaten den Hauptwohnsitz in Leipzig haben (vor dem 27.10.2007) und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wann  wird abgestimmt?

Die Wahllokale (auf der Wahlbenachrichtigung) sind am 27.01.2008 von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Was mache ich, wenn ich an diesem Tag nicht in Leipzig bin?

In diesem Fall kann ein Antrag auf Briefwahl gestellt werden, und zwar schriftlich per Post oder per Fax (0341 / 123-2862), online unter www.leipzig.de - Bürgerentscheid 2008, per E-Mail (briefwahl@leipzig.de), mündlich (d.h. direkt in der Briefwahlstelle) oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Am zweckmäßigsten für die schriftliche Antragstellung ist dabei die Verwendung des Antrages, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt ist.

Die Briefwahlstelle im Neuen Rathaus, Eingang Lotterstrasse, hat ab dem 07.01.2008 montags bis donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, am Freitag, dem 25.01.2008, von 9.00 bis 16.00 Uhr geöffnet.

Hier kann die Briefwahl auch sofort vollzogen werden.